Rechtsprechung
VG Ansbach, 08.06.2011 - AN 9 K 10.01894 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erfolgreiche Nachbarklage eines Pensionspferdehalters gegen geplanten Holzhäcksellagerplatz;Unzumutbare Lärmeinwirkungen (plötzlich auftretende hohe Schalldruckpegel bei Verladevorgängen mit Metallcontainern);Erheblich erhöhte Gefahr von Reitunfällen auf benachbartem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87
Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach …
Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2011 - AN 9 K 10.01894
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 26.9.1991, NVwZ 1992, 977), der das Gericht folgt, ist davon auszugehen, dass sich Dritte gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen können, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit (auch) auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind. - BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78
Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung
Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2011 - AN 9 K 10.01894
Danach sind Immissionen unzumutbar, die im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft hervorzurufen (BVerwG vom 30.9.1983, BVerwGE 68, 58). - BVerwG, 02.08.2005 - 4 B 41.05
Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze bei von einem Schweinemaststall ausgehenden …
Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2011 - AN 9 K 10.01894
Die Zumutbarkeitsgrenze ist auf Grund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles zu bestimmen (BVerwG vom 2.8.2005, BauR 2005, 1900; BayVGH, Beschluss vom 16.12.2009, 14 ZB 09.1244; BayVGH, Beschluss vom 2.9.2010, 14 ZB 10.604).
- BVerwG, 19.02.1996 - 4 B 20.96
Bauplanungsrecht: Forstwirtschaftlicher Betrieb i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2011 - AN 9 K 10.01894
Damit § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB eingreift, muss hinzukommen, dass die forstwirtschaftliche Bodennutzung in betrieblich organisierter Form planmäßig und eigenverantwortlich ausgeübt wird (BVerwG, Beschluss vom 19.2.1996, 4 B 20/96). - VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.604
Keine ernstlichen Zweifel
Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2011 - AN 9 K 10.01894
Die Zumutbarkeitsgrenze ist auf Grund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles zu bestimmen (BVerwG vom 2.8.2005, BauR 2005, 1900; BayVGH, Beschluss vom 16.12.2009, 14 ZB 09.1244; BayVGH, Beschluss vom 2.9.2010, 14 ZB 10.604). - VGH Bayern, 16.12.2009 - 14 ZB 09.1244
Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit
Auszug aus VG Ansbach, 08.06.2011 - AN 9 K 10.01894
Die Zumutbarkeitsgrenze ist auf Grund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles zu bestimmen (BVerwG vom 2.8.2005, BauR 2005, 1900; BayVGH, Beschluss vom 16.12.2009, 14 ZB 09.1244; BayVGH, Beschluss vom 2.9.2010, 14 ZB 10.604).